Nicolas Solenthaler und Samuel Eberenz, Stiftung Risiko-Dialog
Als grösste CDR-Plattform der Schweiz, bestehend aus 60+ Mitgliedsorganisationen aus verschiedenen Sektoren, entschied sich die Swiss Carbon Removal Platform auf die Vernehmlassung der Klimaschutzverordnung (KlV) zu antworten.
In einem kollaborativen Prozess mit engagierten Mitgliedern aus Beratung, Industrie, Forschung und Zivilgesellschaft wurden zu CDR-bezogenen Themen Standpunkte und Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet und eingereicht (die Behördenmitglieder waren nicht Teil dieses Prozesses). Wir erhoffen uns, dass die Inputs die KlV in der weiteren Ausarbeitung in Bezug auf die CDR-Regulierung stärken. Die Gebiete umfassten bspw. Technologieoffenheit, nicht-lineare Absenkpfade oder CO2-Infrastruktur. Ausgewählte Punkte aus Sicht der Swiss Carbon Removal Platform sind unter anderem die folgenden.
Erstens, wann ist CDR an ein Netto-Null-Ziel anrechenbar? Die Dauerhaftigkeit als Qualitätskriterium sollte explizit definiert und der Umgang mit geringerer Dauerhaftigkeit präzise geklärt werden. Die Definition und die Qualitätsstandards für CDR sollten sich international orientieren (bspw. am Carbon Removal Certification Framework CRCF), um die internationale Zusammenarbeit und Vergleichbarkeit zu ermöglichen.
Zweitens, sollte nicht nur die Technologie, sondern auch die Skalierung der Technologie bzw. des Prozesses, welche/r als neuartig angeschaut wird, gefördert werden. Wichtig ist, dass keine Technologien gefördert werden, die negative Nebenwirkungen haben, dies gilt es vorab zu analysieren. Technologieoffenheit ist bei einem jungen Sektor, wie dem CDR-Sektor, essenziell. Die Wissenschaft zeigt klar, dass alle Negativemissionstechnologien (NET) angewendet werden müssen, um die angestrebten NET-Volumina für Netto-Null zu erreichen.
Drittens, der Verordnungstext sieht vor, dass bei Massnahmen, die CO2 speichern, jährlich “voraussichtlich” mindestens 10’000 Tonnen CO2eq temporär oder dauerhaft gespeichert werden müssen. Diese Mindestspeichermenge ist zu hoch angesetzt, da dies die meisten der möglichen CO2-Abscheidungsprojekte, bspw. bei Biogasanlagen, ausschliesst. Diese Untergrenze sollte deshalb aus der Verordnung gestrichen werden.
Viertens, die finanzielle Tragbarkeit von Negativemissionsprojekten, welche nicht unter den Pflichtmarkt fallen, wird auch über 2030 hinaus von staatlichen Fördermitteln und/oder der Möglichkeit, Zertifikate dieser negativen Emissionen auf dem freiwilligen Markt zu verkaufen abhängen (an schweizerische oder ausländische / private oder staatliche Käufer:innen). Aktuell ist unter der KIV vorgesehen, dass geförderte Projekte bis max. 7 Jahre Beiträge an ihre Betriebskosten erhalten können. Die grosse Mehrheit der technischen Negativemissionsprojekte (z. B. CO2-Abscheidung von Punktquellen wie Kehrichtverwertungsanlagen, Holzheizkraftwerken, Biogasanlagen etc.) sind jedoch auf viel längere Lebensdauern ausgelegt (15-20 Jahre), wobei die Betriebskosten den Grossteil der Kosten ausmachen. Um eine Umsetzung dieser Projekte zu ermöglichen, sollte die Verordnung deshalb unbedingt den Verkauf von negativen Emissionszertifikaten aus mit KlV-geförderten Projekten im freiwilligen Markt erlauben. Nur so kann die finanzielle Tragbarkeit, welche über die in der Verordnung vorgesehene Förderdauer hinausgeht, erreicht und ein Anreiz zur langfristigen Implementierung dieser Projekte geschaffen werden.
Eine baldige, klare Rechtsetzung ist im Sinne der Planungssicherheit für das gesamte CDR-Ökosystem sehr wichtig. Gerade für die CDR-Implementierung auf kantonaler und Gemeindeebene sind verbindliche Bundesregeln von grosser Bedeutung. Denn die Wissenschaft und die Schweizer Klimapolitik ist klar, CDR ist ein integraler Puzzlestein, um Netto-Null zu erreichen, und dazu braucht es eine nachhaltige und gemeinsame Skalierung von Carbon Dioxide Removal. Ganz im Sinne der Swiss Carbon Removal Platform – «Scaling up Carbon Dioxide Removal. Sustainably. Together».
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