NET in Gletscherinitiative und CO2-Gesetz

Samuel Eberenz, Stiftung Risiko-Dialog

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Die gesetzliche Regulierung von Negativemissionstechnologien (NET) in der Schweiz ist zur Zeit aktiv im Gange und nur wenige Aspekte sind bereits abschliessend geregelt. In diesem Beitrag informieren wir über den aktuellen Stand der Regulierung in der Schweiz und die anstehenden Entwicklungen in den nächsten Jahren. 

Vorab eine Auflistung der wichtigsten Entwicklungen, die bereits im Gange sind:

  • Auf nationaler Ebene werden momentan das CO2-Gesetz und die dazugehörige Verordnung überarbeitet. Es ist zu erwarten, dass Aspekte wie der Emissionshandel, das Verhältnis von NET im In- und Ausland sowie der Transport von CO2 darin geregelt sein werden.
  • Die Nutzung von NET, insbesondere BECCS, AFOLU und DACCS, wird in der Gletscherinitiative am Rande erwähnt. Wie die Gletscherinitiative und der direkte, bzw. indirekte Gegenvorschlag NET und Netto-Null einordnen, finden Sie weiter unten.
  • Aus der Schweizer Klimastrategie 2050 und der NET- & CCS-Roadmap lassen sich die langfristigen Pläne der Verwaltung ableiten. Diese Texte sind jedoch nicht mit Gesetzestexten zu verwechseln. 
  • Aus verschiedenen parlamentarischen Vorstössen und Motionen entstehen Massnahmen wie die Erforschung des Potenzials des Schweizer Bodens und Untergrundes für die CO2-Speicherung.

Die Schweizer Klimastrategie 2050 sieht in allen Szenarien (Energieperspektiven 2050+) den Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS) und NET vor für das Erreichen von Netto-Null. 2050 sollen jährlich 12 Mio. Tonnen CO2-eq durch CCS und NET abgeschieden und sicher gelagert werden. Dabei handelt es sich um sogenannte “schwer vermeidbare Emissionen”, primär aus der Industrie, Abfallverbrennung und Landwirtschaft. Wichtig ist dabei eine klare Unterscheidung von CCS und NET: 5 Mio. Tonnen sollen mit CCS direkt an der Emissionsquelle abgeschieden werden. Weitere 7 Mio. Tonnen CO2 sollen mit NET (BECCS & DACCS) aus der Atmosphäre entfernt werden (2 Mio. t im Inland, 5 Mio. t im Ausland). Die im Mai 2022 veröffentlichte CCS- & NET-Roadmap zeichnet ein genaueres Bild vom Weg dahin (siehe unten). Eine Zusammenfassung der Roadmap finden sich in einem aktuellen CDR Swiss Blog-Post.

CO2-Senken im Inland oder Ausland?

Die am 27. November 2019 vom Verein Klimaschutz Schweiz eingereichte Volksinitiative Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative) verlangt, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als natürliche und technische CO2-Speicher aufnehmen können. Die verbleibenden fossilen Treibhausgasemissionen müssen gemäss dem Initiativtext “von inländischen Senken neutralisiert werden”. 

Der Bundesrat unterstützt die zugrundeliegende Botschaft des Netto-Null, hat jedoch in einem direkten Gegenvorschlag (Bericht des Bundesrates 21.055) einige Punkte verändert: “Der Bundesrat möchte es ausserdem offenlassen, ob die im Jahr 2050 verbleibenden Treibhausgasemissionen mit CO2-Speichern im In- oder im Ausland auszugleichen sind.” 

Gleichzeitig erarbeitet die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie mit dem Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz (KIG) einen Gesetzesentwurf für einen indirekten Gegenvorschlag. Somit würden die Prinzipien in Gesetzestexten festgehalten und nicht in der Verfassung verankert werden, wie es die Gletscherinitiative vorsieht, sondern in einem Gesetz. Im Entwurf des KIG (Stand 24.5.2022) werden sowohl inländische als auch ausländische Senken erlaubt.

Weder im momentanen CO2-Gesetz, noch in der Klimastrategie oder den existierenden Entwürfen und Gegenvorschlägen für die Gletscherinitiative ist genau definiert, welche NET oder Senken unter welchen Auflagen als inländisch oder ausländisch gelten.

Netto-null Ziele für Unternehmen?

Dass die Verminderung von Emissionen Vorrang vor dem Einsatz von NET hat, stellen sowohl die Gletscherinitiative als auch der indirekte Gegenvorschlag fest. Lediglich schwer vermeidbare Emissionen sollen durch NET ausgeglichen werden.

Der Initiativtext sieht den Ausstieg fossilen Brenn- und Treibstoffe bis 2050 vor – mit Ausnahme von «technisch nicht substituierbare Anwendungen», deren Emissionen durch NET im Inland ausgeglichen werden sollen.

Im indirekten Gegenvorschlag werden für die Verminderung der Emissionen quantifizierbare Zwischenziele gesetzt (z.B. 89% Emissionsminderung im Durchschnitt der Jahre 2041-2050 gegenüber 1990), jedoch mit der Einschränkung, dass die Verminderungsziele «technisch möglich und wirtschaftlich tragbar sein» müssen. Zudem müssen diese Emissionsverminderung nur «soweit möglich» im Inland erreicht werden, was auf den möglichen Einsatz von grenzübergreifenden Kompensationsmechanismen verweist.

Netto-Negativ nach 2050: Für den Zeitraum nach 2050 muss gemäss indirektem Gegenvorschlag «die durch die Anwendung von Negativemissionstechnologien entfernte und gespeicherte Menge an CO2 die verbleibenden Treibhausgasemissionen übertreffen».

Zudem sieht der indirekte Gegenvorschlag verpflichtende Netto-Null Ziele bis 2050 für alle Unternehmen vor. Der Staat soll diesen Prozess unterstützen, etwa durch die Zurverfügungstellung von Standards und Beratungen für proaktive Unternehmen, die Förderung neuartige Technologien, sowie die Absicherung von Risiken. Netto-Null Ziele für Unternehmen und ein langfristiges Netto-Negativ Ziel für die Schweiz könnten die Nachfrage nach NET auf regulierten Märkten signifikant erhöhen.

Die nächsten Schritte…

Die rechtlichen Grundlagen und Anpassungen um diese und weitere Fragen zu klären sollten gemäss dem Massnahmenplan der CCS- & NET-Roadmap in den nächsten zwei bis fünf Jahren geklärt werden. Die Roadmap ist zwar kein Gesetzestext, soll jedoch der Wirtschaft und Forschung klare Signale senden, wie die Pläne der Verwaltung im Bezug auf NET mittel- bis langfristig aussehen. Neben der Erkundung und Förderung von inländischen CO2-Speichermöglichkeiten (sowohl in Produkten wie Zement als auch geologische Speicherung im Untergrund) sieht der Massnahmenplan ebenfalls Vereinbarungen mit anderen Ländern vor, um CO2 im Ausland zu speichern. Zudem wird die CO2-Verordnung stetig erneuert.

In der anfangs 2022 revidierten Version der CO2-Verordnung (siehe Medienmitteilung) werden einige Punkte bezüglich der Anrechenbarkeit der Senkenleistung (also die langfristige Speicherung von CO2) durch verschiedene NET geregelt, beispielsweise die Senkenleistung durch das Ausbringen von Pflanzenkohle im Dünger. Die nächste Revision steht 2023 an und bis 2025 sollen das CO2-Gesetz und die dazugehörige Verordnung totalrevidiert werden.

Es zeigt sich, dass die Überarbeitung des CO2-Gesetzes und der dazugehörigen Verordnung dringend nötig ist, um NET und deren Einsatz gesetzlich zu verankern. Durch Vernehmlassungen und die Einbindung von Stakeholder-Perspektiven können bürokratische Hürden abgebaut und Bedenken proaktiv adressiert werden. Zwischenzeitlich gibt die Roadmap des Bundes Planungssicherheit, indem sie geplante Entwicklungen der nächsten Jahre ankündigt. Wie die Umsetzung dieser Massnahmen konkret aussehen wird, ist noch offen. Die Carbon Removal Platform bleibt für Sie am Thema dran und bietet in ihren Arbeitsgruppen und Workshops die Möglichkeit für den notwendigen Austausch verschiedener Stakeholder-Gruppen zu diesem komplexe Thema.

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