Das KIG und CDR: Schweizer Klimapolitik am Scheideweg

Update: In der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 wurde das Klima- und Innovationsgesetz angenommen. Dieser Blog-Eintrag wurde vor der Abstimmung verfasst und wird nicht mehr aktualisiert.

Am 18. Juni wird in der Schweiz über ein entscheidendes Gesetz abgestimmt: das Schweizer Klimaschutz-Gesetz, das die Zukunft der CO₂-Entfernung und -Speicherung in der Schweiz beeinflussen wird.

In der Schweiz steht eine wichtige Volksabstimmung an, die das Potenzial hat, das Schweizer Klimagesetz und die Klimapolitik für die absehbare Zukunft zu revolutionieren. Am 18. Juni stimmen die Schweizer:innen über ein wichtiges Klimagesetz ab: das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit, das eine gesetzliche Verpflichtung zur Kohlendioxid-Entfernung schaffen würde, indem es ein Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 vorschreibt.

Dieses Klima- und Innovationsgesetz (KIG) ist der Gegenvorschlag des Nationalrats zur Gletscher-Initiative (Volksinitiative von 2019), die darauf abzielte, die Netto-Treibhausgasneutralität in die Schweizer Verfassung aufzunehmen. Sie enthielt einen Artikel über den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe bis 2050.

Im Vergleich zur "Gletscher-Initiative" ist das Klima- und Innovationsgesetz lockerer und sieht vor, dass der Verbrauch fossiler Brennstoffe so weit wie technisch möglich und wirtschaftlich tragbar, reduziert werden muss. Zudem hätte die Verabschiedung dieses Gesetzes weitreichende Auswirkungen auf die Landschaft der Kohlendioxidbeseitigung in unserem Land.

Die Schweizer Klimapolitik im Kontext

Das Referendum und die Volksinitiative sind zwei demokratischen Verfahren, die im schweizerischen System verankert sind. Letzteres gibt jede/r Schweizer Bürger:in die Möglichkeit, eine Teil- oder Totalrevision der Schweizer Bundesverfassung vorzuschlagen. Ersteres gibt ihnen die Möglichkeit, jedes neu verabschiedete Gesetz auf Bundesebene abzulehnen.

Bisher wurde die Schweizer Klimapolitik vor allem durch zwei Gesetze bestimmt: das CO₂-Gesetz, das den rechtlichen Rahmen für die Klimapolitik vorgibt, und die CO₂-Verordnung, die wiederum die Umsetzung des Gesetzes regelt.

Das CO₂-Gesetz und die CO₂-Verordnung werden regelmässig revidiert, da sich die nationalen und internationalen Klimaverpflichtungen der Schweiz weiterentwickeln. Die letzte Revision des CO₂-Gesetzes, die das Parlament im Juni 2021 verabschiedet hat, wurde in einer Volksabstimmung abgelehnt. Es existiert daher bis heute nur in einer abgeschwächten Version.

Bei der Abstimmung am 18. Juni handelt es sich um ein Referendum, was bedeutet, dass das Schweizer Parlament das Gesetz zwar verabschiedet hat, es aber auf den Widerstand der Bevölkerung stiess. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) hat das Referendum initiiert. Damit stimmt das Schweizer Volk darüber ab, ob das Klima- und Innovationsgesetz formell in das Schweizer Recht übernommen werden soll.

Auswirkungen des Klima- und Innovationsgesetzes auf die CO₂-Entfernung und -Speicherung (CDR)

Das Klima- und Innovationsgesetz sieht vor, dass die verbleibenden und schwer vermeidbaren inländischen Emissionen bis 2050 vollständig durch CDR-Projekte in der Schweiz und im Ausland ausgeglichen werden sollen. Die Option, CDR im Ausland zu realisieren, ist nicht überraschend, da die Schweiz bereits Pionierarbeit beim Abschluss mehrerer bilateraler Verträge für CO₂-Kompensationsprojekte mit anderen Ländern gemäss Artikel 6.2 des Pariser Abkommens geleistet hat. Um CDR-Methoden und fossiles CCS umzusetzen, könnte die Schweiz auf eine internationale Zusammenarbeit angewiesen sein. Dies sowohl für die geologische Speicherung von CO₂, das an Schweizer Punktquellen abgeschieden wird, als auch für die Umsetzung von qualitativ hochwertigen CDR-Projekten wie Direct Air Capture and Storage (DACS). Der Standort von DACS-Projekten hängt von der Verfügbarkeit an erneuerbaren Energien für die energieintensive Technologie ab, sowie von geeigneten geologischen Bedingungen für die langfristige Speicherung von CO₂. Derzeit werden Nordeuropa und die Arabische Halbinsel als geeignete Regionen für diese Projekte diskutiert.

Artikel 10 des Klima- und Innovationsgesetzes verpflichtet den Bund und die Kantone zu einer Vorbildfunktion im Klimaschutz. Die zentrale Bundesverwaltung soll eine Vorbildfunktion übernehmen und bereits im Jahr 2040 klimaneutral sein. Dabei soll sie auch jene Emissionen berücksichtigen, die durch die von der Verwaltung eingekauften Güter und Dienstleistungen verursacht werden. Diese Vorgabe verankert einen entsprechenden Impuls für die Emissionsminderungen. So könnten beispielsweise Verträge für den Bau öffentlicher Gebäude an die Verwendung von kohlenstoffspeichernden Baumaterialien wie Holz oder mineralisiertem Recyclingbeton gebunden werden. Auf kommunaler Ebene könnte die Kohlenstoffabscheidung und -speicherung aus Biomasse (BiCRS) mobilisiert werden, um mehrere Millionen Tonnen CDR pro Jahr durch Investitionen in die Abscheidung von CO₂ an Punktquellen (CCS) und die damit verbundene Infrastruktur zu erzeugen, z. B. in Kehrrichtverwertungs-, Biogas- und Abwasserreinigungsanlagen.

Für den privaten Sektor sieht das Klima- und Innovationsgesetz eine durch Subventionen unterstütze Verpflichtung für Unternehmen vor, bis 2050 Netto-Null-Emissionen für Scope 1 zu erreichen. Industrie- und Gewerbebetriebe, die innovative klimafreundliche Technologien einsetzen, werden mit 200 Millionen Franken pro Jahr unterstützt. Diese Unterstützung ist auf sechs Jahre befristet. Wie viel von diesen Mitteln für die Entwicklung und den Ausbau von CDR-Methoden und CCS zur Verfügung stehen wird, bleibt abzuwarten. Im Allgemeinen und für CDR im Besonderen setzt das Klima- und Innovationsgesetz hochgesteckte Ziele, und die Details müssen noch geklärt werden.

Nach 2050 sollen mehr Treibhausgase aus der Atmosphäre entfernt werden, als zu diesem Zeitpunkt noch emittiert werden, um "netto-negative Emissionen" zu erreichen.

Die Schweizer Klimapolitik steht an einem wichtigen Wendepunkt

Sollte das Gesetz in der Volksabstimmung abgelehnt werden, bliebe die Schweiz ohne rechtsverbindliches Netto-Null-Ziel. In diesem Fall könnten Regierung und Verwaltung zwar immer noch gemäss ihrer rechtlich nicht bindenden Roadmap für CCS und CDR, die im Mai 2022 veröffentlicht wurde, vorangehen. Dies wäre jedoch mit erheblichen politischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten verbunden, insbesondere was die Finanzierung und Planungssicherheit betrifft.

Kurz gesagt, die Abstimmung über das Schweizer Klimagesetz am 18. Juni wird darüber entscheiden, ob die Schweizer Gesetzgebung die Notwendigkeit von erheblichen Investitionen in den Klimaschutz anerkennt oder nicht. Eine Ablehnung würde nicht nur für die Schweizer Klimaschutzambitionen, sondern auch für die Position der Schweiz als CDR-Pionier und führender Innovationsstandort verlorene Jahre bedeuten.


Dieser Blog ist eine Zusammenarbeit von Carbon Gap der Stiftung Risiko-Dialog:

  • Carbon Gap ist eine unabhängige, philanthropisch finanzierte Non-Profit-Organisation, die sich auf die verantwortungsvolle Ausweitung der Kohlendioxid-Entfernung in Europa konzentriert, als wichtige Ergänzung zur Emissionsreduzierung. Sie arbeiten in allen Bereichen der Kohlenstoffabscheidung und bringen das beste technische Fachwissen ein, um die europäische Politik zu informieren. Der Schwerpunkt ihrer Lobbyarbeit liegt in Brüssel, weitere Mitarbeiter sind in Frankreich, der Schweiz und im Vereinigten Königreich tätig.

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